Projekt Elternkonsens Baden-Baden

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Achern

Amt für Soziale und Psychologische Dienste

Landratsamt Ortenaukreis 

1. Aufgaben der Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Die Psychologische Beratungsstelle bietet kostenlose Information, familienorientierte Diagnostik, Beratung und Therapie an für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei allgemeinen Fragen zur Erziehung und kindlichen Entwicklung, bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, Kontakt-, Selbstwert- und emotionalen Problemen sowie bei familiären Krisen.

2. Rolle der Psychologischen Beratungsstelle außerhalb des gerichtlichen Verfahrens

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Beratung bei Trennung und Scheidung.Die meisten Konflikte lassen sich außergerichtlich lösen, wenn Eltern sich frühzeitig zu einem Gespräch mit neutralen Beratern zusammensetzen. Die wichtigste Hilfe für ein Kind in einer Trennungssituation besteht darin, dass beide Eltern weiterhin Verantwortung übernehmen und erreichbar bleiben. Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Es braucht beide und gerät in eine ausweglose Situation, wenn die Eltern versuchen, es gegen den anderen für sich zu gewinnen und auf die eigene Seite zu ziehen. Zum Wohl des Kindes ist es sinnvoll und notwendig, strittige Fragen in Bezug auf die Kinder zu klären und gemeinsam Vereinbarungen zu entwickeln, die von beiden Elternteilen getragen werden können.

3. Rolle der Psychologischen Beratungsstelle im gerichtlichen Verfahren

Können sich Eltern trotz der vorherigen Unterstützung durch das Jugendamt nicht einigen und keine Lösung miteinander finden, kann das Familiengericht empfehlen, Kontakt zur Psychologischen Beratungsstelle aufzunehmen. Die Eltern entscheiden, ob sie der Empfehlung des Familiengerichte nachkommen möchten.Das Familiengericht hält die Entscheidung der Eltern in einem Protokoll fest und leitet dieses Protokoll an die Beratungsstelle weiter. Damit verbunden ist immer eine Schweigepflichtentbindung der Beratungsstelle gegenüber dem Familiengericht.Beide Eltern melden sich unabhängig voneinander innerhalb einer Woche nach dem Gerichtstermin bei der Beratungsstelle an und weisen bei der Anmeldung auf das beschleunigte Verfahren hin. Wenn die Eltern sich innerhalb von 14 Tagen nicht bei der Beratungsstelle gemeldet haben, wird dies dem Familiengericht mitgeteilt.Die Beratungsstelle bietet nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldungen einen Termin für ein Erstgespräch an. In der Regel werden die Gespräche von zwei Mitarbeitern der Beratungsstelle gemeinsam (ein Mann und eine Frau) geführt. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle treten im juristischen Verfahren nicht als Zeugen auf.Für die Dauer des Beratungsprozesses wird das Gerichtsverfahren ausgesetzt.Gemeinsam mit den Eltern legen die Mitarbeiter der Beratungsstelle fest, auf welche Weise und mit welchen Zielsetzungen zusammengearbeitet werden soll.Die Beratungsstelle informiert das Familiengericht über Unterbrechungen oder einen Abbruch des Beratungsprozesses, es werden keine inhaltlichen Informationen weitergegeben. Die Beratungsstelle wertet es als Abbruch, wenn die vereinbarten Gesprächstermine zweimal nicht wahrgenommen werden.Erfordert die Beratung mehr Zeit, bittet die Beratungsstelle beim Familiengericht um eine Verschiebung des Verhandlungstermins.Nach Abschluss einer Beratung können die Punkte, auf die sich die Eltern verbindlich geeinigt haben, in einer Elternvereinbarung zusammengefasst werden. Diese Vereinbarung tragen die Eltern beim nächsten Gerichtstermin vor.Die Beratungsstelle informiert das Familiengericht über den Abschluss des Beratungsprozesses