Projekt Elternkonsens Baden-Baden

 

Die durch das Familiengericht geübte Verfahrenspraxis in Kürze:

 

-          Antragstellung ohne die Gegenseite herabwürdigende Sachverhaltsdarstellung  mit persönlichen Vorwürfen.

 

-          Kurzfristige Terminierung durch das Gericht binnen zwei bis drei Wochen.

 

-          Verzicht der gegnerischen Partei auf eine inhaltliche Erwiderung.

 

-          Sofortige Einbindung des beteiligten Jugendamtes, das an dem ersten Gerichtstermin teilnimmt und zuvor Gespräche mit den Eltern und dem Kind führt.

 

-          Im ersten Gerichtstermin versucht das Gericht in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten und dem Jugendamt eine einvernehmliche Regelung des Sorge-/ Umgangsrechts zu erarbeiten.

 

-          Kommt keine Einigung zustande, wird den Eltern kurzfristig eine Beratungsmöglichkeit eröffnet. Für die Übergangszeit wird mit den Eltern eine vorläufige Regelung der elterlichen Sorge/ des Umgangs abgesprochen.

 

-          Das Gericht bestimmt im ersten Termin einen Folgetermin, in dem der Erfolg der Beratung überprüft und eine gefundene Lösung protokolliert werden kann.

 

-          Bricht ein Elternteil die Beratung ab, findet sofort ein neuer Gerichtstermin statt.

 

-          Die Eltern entbinden die Beratungsstellen insoweit von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Gericht, dass dieses über einen Beratungsabbruch informiert werden kann.